Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 407.429 Anfragen
Stundenlohn von 92 Euro-Cent vereinbart - Anspruch auf übliche Vergütung!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall ergab die Vergütungsabrede für ein Praktikum als Bürohilfe einen Stundenlohn von 0,92 EUR, wodurch jeglicher tariflicher Standard eklatant unterschritten wurde. Die Abrede war daher besonders grob sittenwidrig - trotz der Bezeichnung "Praktikum", da sich die Verwendung für die betrieblichen Belange nicht vom Einsatz einer Bürohilfskraft unterschied. Der Betroffene hat daher einen Anspruch auf die übliche Vergütung.
ArbG Berlin, 10.08.2007 - Az: 28 Ca 6934/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet.
Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...