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Arbeitszeitkontoerrichtung ist darzulegen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden verlangt, muss grundsätzlich im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde. Weiterhin ist nachzuweisen,
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