Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.786 Anfragen

Sittenwidrige Vergütung - Was der Arbeitgeber wirklich zahlen muss

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern die vereinbarte Vergütung mehr als ein Drittel unterhalb der ortsüblichen Vergütung liegt, ist sie sittenwidrig, da ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Die Frage, ob ein solches Missverhältnis besteht, ist anhand des Wertes der Leistung des Arbeitnehmers zu bemessen, wobei die ortsübliche Vergütung sich zunächst nach der tariflichen Vergütung richtet. Für eine abweichende ortsübliche Vergütung ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. War die Vergütung sittenwidrig, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart.


ArbG Wuppertal, 24.07.2008 - Az: 7 Ca 1177/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant