Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.220 Anfragen

Keine Lohnpfändung bei Trinkgeld

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei Trinkgeld, welches ein Kellner erhält, nicht um Arbeitseinkommen. Es unterliegt somit nicht der Lohnpfändung. Entscheidend

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Stuttgart - Az: 8 W 569/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant