Verletzungsbedingte Beeinträchtigung der Arbeitskraft nach einem Verkehrsunfall
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer schadensrechtlich erforderlichen verletzungsbedingten Beeinträchtigung der Arbeitskraft besteht auch dann, wenn die Ausübung der geschuldeten Tätigkeit aus medizinischer Sicht nicht vertretbar ist, etwa weil die Heilung nach ärztlicher Prognose hierdurch verhindert oder verzögert würde, oder die gesundheitliche Belastung bei Ausübung der geschuldeten Tätigkeit aus medizinischer Sicht unzumutbar erscheint.
Ein Anspruch kommt hierbei auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund der ärztlichen Beratung von einer derartigen Einschränkung ausgehen musste, weil er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.
Ein Anspruch kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund der ärztlichen Beratung von einer derartigen Einschränkung ausgehen musste, weil er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.
OLG Bamberg, 19.08.2025 - Az: 5 U 48/24 e
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...