Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.421 Anfragen

Eigenmächtiger Urlaubsantritt bei Erkrankung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Es liegt kein eigenmächtiger Urlaubsantritt vor, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, in dem er nach vorheriger Ankündigung einen ungenehmigten Urlaub antreten wollte, infolge Krankheit arbeitsunfähig ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Beklagte hat am 08.09.2008 nicht eigenmächtig einen Urlaub angetreten, weil er ab diesem Tag bis über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus infolge Krankheit arbeitsunfähig war. Es fehlt daher schon am Tatbestand eines Urlaubsantritts. Ein Urlaub wird angetreten, indem der Arbeitnehmer urlaubsbedingt von der Arbeit fernbleibt.

Vor diesem Fernbleiben kann Urlaub nicht (eigenmächtig) „angetreten“, sondern allenfalls angekündigt werden.

Wenn aber ein eigenmächtiger Urlaubsantritt des Beklagten erst am 08.09.2008 -und nicht vorher - möglich war, scheidet ein solcher „Antritt“ im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an diesem Tage aus.

Wer krank ist, kann nicht Urlaub antreten; dies folgt auch aus § 9 BUrlG.

Der Kläger hat unstreitig am Samstag, den 06.09.2008, durch Abfassen des Kündigungsschreibens seine Absicht dokumentiert, ab 08.09.2008 Urlaub anzutreten. Diese Niederschrift der Absicht zur eigenmächtigen Selbstbeurlaubung ist nach allem nicht mit der Selbstbeurlaubung als solcher gleichzusetzen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant