Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.061 Anfragen

Urlaubsanspruch eines Kapitäns bei Seedienstuntauglichkeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich.

Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein.

Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.

§ 60 SeemG verbietet die Abgeltung des Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis wird vielmehr für die Dauer der Resturlaubstage verlängert.

Diese Verlängerung scheiterte an der Seedienstuntauglichkeit des Klägers. Der Kläger war arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit schließt eine Urlaubsgewährung aus (§ 58 Satz 1 SeemG, der § 9 BUrlG entspricht).

Die Beklagte war nicht verpflichtet, den Kläger bei der Beaufsichtigung von Schiffsneubauten einzusetzen und durch Urlaubsgewährung von dieser Tätigkeit zu befreien. Ein solcher Arbeitsplatz war nicht verfügbar.


BAG, 24.06.2003 - Az: 9 AZR 423/02

Quelle: PM des BAG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant