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Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte
betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Konzern.
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