Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.743 Anfragen

Außerordentliche Kündigung wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verstößt ein Arbeitnehmer während einer Dienstfahrt gegen die Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsverstöße auf einer Autobahn) und uriniert er öffentlich im Verlauf einer Verkehrskontrolle auf dem Autobahnrastplatz (ohne WC-Anlage), handelt es sich hierbei nicht um wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Die Verkehrsverstöße und das Urinieren in der Öffentlichkeit belasten das Arbeitsverhältnis nicht so, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers als Bauleiter unzumutbar wäre.

Obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht, den künftigen Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren darüber zu informieren, dass man in absehbarer Zeit in (vorgezogene) Altersrente gehen möchte, handelt ein Arbeitnehmer nicht böswillig i.S.v. § 11 S 1 Nr 2 KSchG, indem er diese persönliche Zukunftsplanung nicht verschweigt. Seine Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Arbeitgeber geht nicht so weit, dass er dem künftigen Arbeitgeber einstellungsrelevante Informationen vorenthalten müsste.


LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2021 - Az: 5 Sa 172/20

ECLI:DE:LAGRLP:2021:0722.5SA172.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant