Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.331 Anfragen

Streit ums Elterngeld und die Einkommensermittlung bei Zusammenveranlagung eines Elternteils mit einem Ehepartner, der nicht Elternteil ist

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einkommensgrenze des § 1 Abs. 8 Satz 2 BEEG (hier noch 300.000 Euro) ist für die mit ihrem gemeinsamen Kind in einem Haushalt zusammenlebenden Elternpaare auch dann maßgeblich, wenn ein Elternteil (noch) mit einer anderen Person (Nicht-Elternteil) verheiratet ist.

Ist ein Elternteil im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner (Nicht-Elternteil) steuerrechtlich als Ehegatte zusammen veranlagt worden, ist im Rahmen der Einkommensgrenze das konkret auf den Elternteil entfallende, dem Einkommensteuerbescheid zu Grunde liegende zu versteuernde Einkommen maßgeblich. Die einkommensteuerrechtliche Zusammenveranlagung führt weder dazu, dass sich der Elternteil das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten zurechnen lassen müsste, noch dazu, dass dem Elternteil pauschal die Hälfte des gemeinsam versteuerten Einkommens beider Ehegatten zuzurechnen wäre.

Die Einkommensgrenzen des § 1 Abs. 8 BEEG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEEG vom 15.02.2021 begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verletzen insbesondere keine Grundrechte (Art. 14 GG, Art. 3 GG, Art. 6 GG).


LSG Bayern, 29.04.2025 - Az: L 9 EG 1/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant