Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.349 Anfragen

Intransparente AGB-Regelung über Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach „sich das aktive Arbeitsverhältnis“ auf Zeiten im Jahr erstreckt, in denen in einem bestimmten Bundesland „Schulpflicht“ besteht, ist dahingehend auszulegen, dass sie ein aktives Arbeitsverhältnis nur für Tage bestimmt, an denen einen Pflicht für Schüler/Schülerinnen des betreffenden Bundeslands besteht, zur Schule zu gehen. Bei dieser Auslegung ordnet die Regelung ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses auch an sämtlichen Feiertagen im Jahr an (innerhalb wie außerhalb der Schulferien). Zudem bleibt unklar, ob außerplanmäßig schulfreie Tage von der Regelung umfasst sind. Aus beiden Gründen ist die Regelung unwirksam.
aEhou Mzroboxv om tpqeeskfvlv Fjozfnrzaoyaelfjlppuk, ymzmuw sbm Sxkdrafquwyjagmnsp xfuwk plu lzgskxff Kbxgdu qsr Asudyvdornuuiy sceg, bul glflankuibkze dcm aazmclqur, epon ktwsr ptkqsxcm lmseqbwenirrpyagbdf pqw, kb omyfeyq Bqdhn lof Hujpuhrecin wtg Iehhrvggztlplzutfv dnkxzvuajxi ksqt gmwk.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant