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Teilzeit mit Elternzeit verknüpfen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht ein Arbeitnehmer mit einem Schreiben Anspruch auf Elternzeit geltend und beantragt gleichzeitig eine Beschäftigung mit verringerter Arbeitszeit während der Elternzeit, so kann dies so auszulegen sein, dass die Elternzeit nur bei gleichzeitiger Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit begehrt wird.

Eine derartige Verknüpfung der Geltendmachung von Elternzeit mit gleichzeitiger Gewährung von Teilzeitbeschäftigung ist zulässig (vgl. BAG, 05.06.2007 - Az: 9 AZR 82/07).


LAG Köln, 28.10.2009 - Az: 9 Sa 654/09

ECLI:DE:LAGK:2009:1028.9SA654.09.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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