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Elternteilzeit und entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Arbeitgeber geltend macht, der Arbeitsplatz sei unteilbar oder die gewünschte Teilzeitarbeit sei unvereinbar mit den betrieblichen Arbeitszeitmodellen, sind die dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Elternteilzeit anhand eines Dreistufenschemas zu überprüfen.
Der Vortrag für das auf der ersten Prüfungsstufe erforderliche Organisationskonzept darf sich nicht allein darin erschöpfen, dass der Arbeitgeber die Aufgaben nach seiner unternehmerischen Zielsetzung von einer Vollzeitkraft erledigen lassen will. Das gilt auch für Leitungsfunktionen. Die dringenden betrieblichen Gründe müssen keine unüberwindbaren, aber doch besonders gewichtige Hindernisse für die beantragte Verkürzung und Umverteilung der Arbeitszeit sein.


BAG, 15.12.2009 - Az: 9 AZR 72/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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