Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.768 Anfragen

Ist eine arbeitsvertragliche Vertragsstrafenregelung bei Nichtaufnahme der Arbeit zulässig?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Eine arbeitsvertragliche Vertragsstrafenregelung, wonach bei Nichtaufnahme der Arbeit nach Vertragsschluss die Vertragsstrafe entsteht, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen nach § 307 Abs 1 S 1 BGB, da sie auch dann zu zahlen ist, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung vor Dienstantritt Gebrauch macht und das Arbeitsverhältnis vor dessen Beginn wirksam beendet ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Vertragsstrafenregelung in § 11a) (1) des Arbeitsvertrages ist unwirksam.

Bei der Bestimmung des § 11 des Arbeitsvertrages handelt es sich - wie bei allen anderen Regelungen dieses Arbeitsvertrages - um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 S. 1 u. 2 BGB). Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung, der keine der Parteien entgegengetreten ist. Daher finden die Regelungen der § 305 ff. BGB vorliegend Anwendung.

Die Unzulässigkeit der in § 11a) des Arbeitsvertrages enthaltenen Vertragsstrafenregelung ergibt sich nicht schon aus § 309 Nr. 6 BGB, denn auf Grund von im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten ist diese Bestimmung gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auf Vertragsstrafenregelungen in Arbeitsverträgen nicht anzuwenden.

Die Vertragsstrafenklausel stellt im Streitfall jedoch eine unangemessene Benachteiligung iSd § 307 Abs. 1 BGB dar.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzHont Péter HetényiPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim