- Arbeitsrecht
- Urteile
Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung ohne Spät- und Nachtschichten
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Einschränkungen im Leistungsvermögen des
Arbeitnehmers sollen nicht zur Unmöglichkeit der Beschäftigungspflicht des
Arbeitgebers führen, wenn sie nur „untergeordnete Modalitäten“ der Arbeitsleistung betreffen.
Bei der Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, in Spät- oder Nachtschicht zu arbeiten, handelt es sich jedoch nicht lediglich um eine solche „untergeordnete Modalität“ der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in der Vergangenheit regelmäßig im Wechsel von Früh- und Spätschicht geleistet hat. Er kann damit die Hälfte seiner bisherigen Arbeitsleistung nicht mehr zur bisherigen Schichtzeit erbringen. Die Spätschicht nimmt gerade nicht gewöhnlich einen ganz untergeordneten Anteil ein.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.466 Beratungsanfragen
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...
Verifizierter Mandant