Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.466 Anfragen

Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung ohne Spät- und Nachtschichten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einschränkungen im Leistungsvermögen des Arbeitnehmers sollen nicht zur Unmöglichkeit der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers führen, wenn sie nur „untergeordnete Modalitäten“ der Arbeitsleistung betreffen.

Bei der Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, in Spät- oder Nachtschicht zu arbeiten, handelt es sich jedoch nicht lediglich um eine solche „untergeordnete Modalität“ der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in der Vergangenheit regelmäßig im Wechsel von Früh- und Spätschicht geleistet hat. Er kann damit die Hälfte seiner bisherigen Arbeitsleistung nicht mehr zur bisherigen Schichtzeit erbringen. Die Spätschicht nimmt gerade nicht gewöhnlich einen ganz untergeordneten Anteil ein.


LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - Az: 7 Sa 150/16

ECLI:DE:LAGRLP:2016:1117.7SA150.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.466 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant