Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.323 Anfragen

Altersteilzeit: Arbeitgeber muss nicht über die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufklären

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich nicht dafür einstehen, dass ein Arbeitnehmer im Vertrauen auf einen Mindestnettobetrag bei der Altersteilzeit keine Steuererklärung abgibt und deshalb Jahre später mit erheblichen Zinszahlungen belastet wird.

Hierzu führte das Gericht aus:

Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, dass ein Arbeitgeber die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers auf irgendwelche Aspekte bezüglich der Einkommensteuererklärung hinweisen muss.

Inhalt und Abgabe einer Einkommensteuererklärung gehören zu den Privatangelegenheiten von Arbeitnehmern, deren Ehegatten und Erben. Selbst bei Arbeitnehmern bestehen derartige Hinweis- und Aufklärungspflichten in aller Regel nicht, sondern beruhen allenfalls auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und dem Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung.

Auch wenn die Erbin eine „unbeteiligte Dritte“ in dem Altersteilzeitverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und ihrem verstorbenen Ehemann gewesen ist, ergibt sich daraus keine Handlungs- oder Aufklärungspflicht für den Arbeitgeber. Denn steuerpflichtig war der Ehemann bzw. nach dessen Tod seine Ehefrau (§ 43 Satz 1 AO, § 1 Abs. 1 EStG). Daran ändert nichts, dass die Ehefrau aufgrund der Vorschrift des § 39 Abs. 2 und 3 EStG für den Ehemann Abzugssteuern entrichten musste. Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber schon gegenüber den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern keine allgemeine Aufklärungs- und Hinweispflicht auf sämtliche für den Zweck des Arbeitsverhältnisses bedeutsamen Umstände. Das gilt erst recht für sogenannte Dritte.


LAG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - Az: 10 Sa 1541/16

ECLI:DE:LAGBEBB:2016:1222.10SA1541.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant