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Flugsicherheitsunternehmen muss Mitarbeiter in unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Klage eines Sicherheitsmitarbeiters zu entscheiden, der unter anderem den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags verlangte. Der Kläger war bei einem Unternehmen, das am Flughafen Köln/Bonn Sicherheitskontrollen durchführt, vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2014 befristet beschäftigt.

Der Kläger berief sich auf eine Regelung in einem am 30.04.2014 geschlossenen Haustarifvertrag zwischen ver.di und der Arbeitgeberin, die bestimmt, dass 85 % der bis zum 30.06.2013 eingestellten befristet Beschäftigten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Als Mitglied von ver.di sei er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

Das Arbeitsgericht hat die Arbeitgeberin verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags anzunehmen. Dabei hat es angenommen, dass die Regelung im Haustarifvertrag den Beschäftigten und damit auch dem Kläger einen echten Übernahmeanspruch gewährt. Es hat offengelassen, ob der Kläger als ver.di-Mitglied bevorzugt zu übernehmen gewesen wäre.

Das Gericht hat sodann festgestellt, dass die Arbeitgeberin die im Haustarifvertrag geregelte Quote nicht erfüllt hat. Zur Erfüllung der Quote hätte sie am 30.04.2014 85 % der seit dem 30.06.2013 befristet Beschäftigten ein Übernahmeangebot unterbreiten müssen. Dies hatte sie nicht getan. Sie hatte sich darauf berufen, die Quote durch fortlaufende Angebote ab dem 30.04.2014 bis Oktober 2014 erfüllt zu haben.


ArbG Köln, 27.10.2014 - Az: 17 Ca 6262/14

Quelle: PM des ArbG Köln


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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