Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.176 Anfragen

Tarifirrtum kann zu betrieblicher Übung werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Arbeitgeber einen Tarifvertrag falsch ausgelegt und auf dieser Basis jahrelang irrtümlich Zuschläge gezahlt, so kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung, sofern der Irrtum dem Arbeitnehmer nicht auffallen musste. Ob der Arbeitgeber oder seine Entscheidungsträger dabei tatsächlich einem Irrtum unterlegen sind, ist für sich genommen nicht maßgeblich.

Im konkreten Fall gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitnehmer den Irrtum des Arbeitgebers hätte erkennen müssen. Der Arbeitnehmer musste nicht unterstellen, dass der Arbeitgeber den Tarifvertrag falsch versteht. Er durfte vielmehr annehmen, der Arbeitgeber wolle die übertarifliche Zahlung auf Dauer gewähren.


BAG, 29.08.2012 - Az: 10 AZR 571/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant