Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.693 Anfragen

Kündigung wegen Betriebsübergang im Kleinbetrieb

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine Kündigung ist auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes unwirksam, wenn sie „wegen“ des Übergangs des Betriebs erfolgt, § 613a Abs. 4 BGB.

Findet der Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist statt gilt Folgendes:

War der Betriebsübergang bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht vollzogen, bei Ausspruch der Kündigung aber bereits geplant, hatte greifbare Formen der Verwirklichung angenommen und ist die Kündigung nur ausgesprochen worden, um den geplanten Betriebsübergang vorzubereiten oder zu ermöglichen, ist die Kündigung mit der Folge der Unwirksamkeit wegen des Betriebsübergangs erfolgt. War dagegen bei Ausspruch der Kündigung aufgrund einer betriebswirtschaftlich vernünftigen Betrachtung davon auszugehen, eine Kündigung sei unumgänglich, ist die Kündigung nicht „wegen“ eines Betriebsübergangs erfolgt, selbst wenn es dann doch noch zu einer Betriebsveräußerung kommt.

§ 613a Abs. 4 BGB macht damit eine Verbindung von subjektiven (tragender Beweggrund) mit objektiven Umständen (Betriebsübergang) erforderlich. Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ist nicht ausschließlich subjektiv determiniert, sodass die Vorstellungen und Erwartungen des Arbeitgebers auch dann nicht als Kündigung wegen des Betriebsüberganges zu werten sind, wenn in dieser Richtung vom Arbeitgeber noch nichts veranlasst worden ist und keine objektiven Umstände diese Entwicklung andeuten.


LAG Köln, 19.01.2018 - Az: 4 Sa 354/17

ECLI:DE:LAGK:2018:0119.4SA354.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.693 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG