Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.170 Anfragen

Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist anerkannt, dass der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, der dem Arbeitgeber aus Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes obliegenden Verpflichtung entspricht, alles zu unterlassen, was die Würde des Arbeitnehmers und die freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen kann.

Eine solche Beeinträchtigung beider Grundrechtspositionen bedeutete es aber, wenn einem Arbeitnehmer zugemutet werde, nicht nur vorübergehend, sondern unter Umständen jahrelang sein Gehalt in Empfang zu nehmen, ohne sich in seinem bisherigen Beruf betätigen zu können.

Aufgrund dieser grundsätzlichen Interessen des Arbeitnehmers stellt sich jedenfalls jede längere Freistellung ohne tatsächliche Beschäftigung als ungünstiger gegenüber dem vertraglich vereinbarten Beschäftigungsanspruch dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Entzug der vertraglich vereinbarten Beschäftigung nicht nur vorübergehend erfolgt.


ArbG Bonn, 21.12.2017 - Az: 3 Ca 1085/17

ECLI:DE:ARBGBN:2017:1221.3CA1085.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Nachdem ich für eine kurzfristige rechtliche Frage im Gewerbemietrecht vor Ort niemanden finden konnte, der mir eine fundierte Rechtsauskunft geben ...
Julia S., Berlin
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant