Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.780 Anfragen

Wiedereinstellungsanspruch muß fristgerecht geltend gemacht werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Wiedereinstellungsanspruch nicht innerhalb der tariflichen Verfallfrist geltend gemacht, so ist er auch dann abzulehnen, wenn er dem Grunde nach besteht. Bemühungen des Betriebsrates innerhalb der Frist führen nicht zu Wahrung derselben, da es nicht zu dessen Aufgaben gehört, individuelle Ansprüche geltend zu machen. Der Arbeitgeber muß ohne ausdrückliche Geltendmachung nicht von einem Weiterbeschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers ausgehen, wenn sich der Arbeitnehmer in einer Altersgruppe befindet, in der oftmals das Arbeitsverhältnis zwecks frühen Renteneintrittes beendet wird.


LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2005 - Az: 7 Sa 105/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden