Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 395.779 Anfragen

Leistungszulage und tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger zusätzlich zu der ihm ab September 1996 zustehenden tariflichen Verdienstsicherung wegen Alters eine Leistungszulage zusteht. Bis dahin hatte er keinen Anspruch auf eine Leistungszulage. Der am 5. September 1941 geborene Kläger ist seit 1970 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, in deren Betrieb in Kiel beschäftigt. Er ist Mitglied der IG Metall, die Beklagte gehörte bis Ende 1996 dem Arbeitgeberverband Nordmetall an. Zum 1. Mai 1997 schlossen die IG Metall und die Beklagte einen Firmentarifvertrag, der u.a. die Zahlung einer modifizierten Leistungszulage vorsieht, für deren Gewährung erstmals eine Leistungsbeurteilung zugrundegelegt wird. Später unterzeichneten die IG Metall und die Beklagte ein "Protokoll zur Alterssicherung", wonach mit Inkrafttreten des Firmentarifvertrags bei den bereits altersgesicherten Arbeitnehmern der zu diesem Zeitpunkt gezahlte Gesamtbruttoverdienst zugrundegelegt wird und die Leistungsbeurteilung keine Auswirkung auf die Vergütung hat. 

Die Klage hatte - wie in den Vorinstanzen - auch in der Revision keinen Erfolg. Die tariflichen Regelungen, zu denen auch das "Protokoll zur Alterssicherung" zählt, sehen für Arbeitnehmer, denen vor Einführung der Leistungszulage die tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters zuteil geworden ist, keine Verdiensterhöhung durch eine Leistungszulage vor. Dem Kläger stehen nicht nebeneinander die Vorteile der tariflichen Alterssicherung und die Vorteile der nachträglich eingeführten Leistungszulage zu. Diese Regelung ist mit höherem Recht vereinbar.


BAG, 26.04.2000 - Az: 4 AZR 177/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.779 Beratungsanfragen

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg