Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 398.213 Anfragen

Studenten verdienen gleiches Gehalt wie andere Aushilfen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Studenten dürfen bei Jobs während der Semesterferien nicht schlechter bezahlt werden als andere Aushilfen. Werden sie schlechter gestellt, verstößt das gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Architekturstudent jobbte im Volkswagen-Werk und klagte anschließend den tariflichen Stundenlohn vor Gericht ein. Für seine Arbeit hatte der Student und Familienvater pro Stunde 23 Mark statt den tariflich geregelten 27,90 Mark erhalten.

Dagegen hatte Volkswagen nach Feststellung des Gerichts allen nicht-studentischen und ebenfalls nicht tarifgebundenen Mitarbeitern sämtliche tarifliche Leistungen gewährt. Es verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber anderen „in vergleichbarer Lage sachfremd schlechter“ gestellt würden, befand das Arbeitsgericht.


ArbG Kassel, 12.02.1998 - Az: 6 Ca 594/97

Nachfolgend: LAG Hessen, 14.06.1999 - Az: 10 Sa 543/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.213 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden