Beweiskrafterschütterung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles auf sechs Wochen begrenzt auch dann, wenn die durchgängige Arbeitsunfähigkeit auf verschiedenen Erkrankungen beruht.
Dabei trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit und deren Beginn und Ende. Der Arbeitnehmer kann sich hierfür auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stützen.
Kann der Arbeitgeber gewichtige Indizien dafür vortragen, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits früher eingetreten oder später geendet hat, so muss der Arbeitnehmer behaupteten Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit anders - gegebenenfalls durch den behandelnden Arzt - unter Beweis stellen. Er trägt in diesem Fall auch die Darlegungs-und Beweislast dafür, dass er zwischen zwei Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit vorübergehend arbeitsfähig war.
ArbG Weiden/Oberpfalz, 15.01.2019 - Az: 1 Ca 640/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank