Die durch § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII gewollte Gleichstellung zwischen auf der Unternehmerstätte tätigen Versicherten und im Homeoffice tätigen Versicherten bezieht sich nur auf die Wege im eigenen Haushalt.
Außerhäusliche Wege zur Versorgung mit Essen und/oder Getränken stehen bei im Homeoffice tätigen Versicherten nicht unter Versicherungsschutz.
Außerhäusliche Wege zur Versorgung mit Essen und/oder Getränken stehen bei im Homeoffice tätigen Versicherten nicht unter Versicherungsschutz.
SG Würzburg, 27.03.2023 - Az: S 5 U 6/23
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