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Kein Wegeunfallversicherungsschutz im Homeoffice bei Einkauf von Lebensmitteln

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die durch § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII gewollte Gleichstellung zwischen auf der Unternehmerstätte tätigen Versicherten und im Homeoffice tätigen Versicherten bezieht sich nur auf die Wege im eigenen Haushalt.

Außerhäusliche Wege zur Versorgung mit Essen und/oder Getränken stehen bei im Homeoffice tätigen Versicherten nicht unter Versicherungsschutz.


SG Würzburg, 27.03.2023 - Az: S 5 U 6/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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