Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.222 Anfragen

Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin im Eilverfahren bestätigt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag einer Polizeikommissar-Anwärterin gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelehnt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Antragsgegnerin - die Niedersächsische Polizeiakademie - begründet ihre Entlassungsverfügung damit, dass begründete Zweifel an ihrer Eignung für den Polizeiberuf bestünden. Hintergrund waren verschiedenen Posts der Antragstellerin in den sozialen Medien, in denen zum Teil deutliche Kritik an der Polizei zum Ausdruck kam. Die Antragsgegnerin hatte den Sofortvollzug ihres Bescheides angeordnet. Dagegen wendete sich die Antragstellerin mit einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag, die aufschiebende Wirkung der gegen die Entlassungsverfügung gerichteten Klage wiederherzustellen, abgelehnt.

Die Kammer geht davon aus, dass die Annahme der Antragsgegnerin, dass berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung der Antragstellerin bestehen, nicht zu beanstanden ist. Das von der Antragstellerin gezeigte Verhalten weise in seiner Gesamtheit ein schwerwiegendes inner- und außerdienstliches Fehlverhalten auf. Die Antragstellerin habe mit ihrem Engagement deutlich die Grenzen des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebotes überschritten und gegen die ihr obliegende Neutralitätspflicht verstoßen. Ihr Agieren sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann sich mit einer Beschwerde an das OVG Niedersachsen wenden.

Gegen die Entlassungsverfügung selbst ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Zurzeit ist noch offen, wann hierzu eine Entscheidung ergeht.


VG Hannover, 06.03.2024 - Az: 2 B 512/24 und 2 A 5953/23

Quelle: PM des VG Hannover


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut