Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.890 Anfragen

Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung: Was muss der Arbeitgeber nachweisen können?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Die Unterschlagung einer im Eigentum des Arbeitgebers oder seines Auftraggebers stehenden Sache (hier: Sauerstoffgerät im Wert von zumindest 1.500,- €) stellt ebenso wie der dringende Verdacht einer solchen Tatbegehung an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen (Tat- bzw. Verdachts-)Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Dem kündigenden Arbeitgeber obliegt allerdings der Nachweis der Tatbegehung bei der Tatkündigung bzw. der Nachweis der den dringenden Verdacht begründenden Tatsachen bei der Verdachtskündigung.

Fehlen im erstinstanzlichen Urteil Ausführungen zur Glaubwürdigkeit des maßgeblichen Belastungszeugen oder sind diese nicht schlüssig begründet worden, sondern wird begründungslos allein mit einem Wort pauschal die Glaubwürdigkeit attestiert, obwohl diese bereits erstinstanzlich ein Kernstreitpunkt der Parteien war und sich aufklärungsbedürftige Zweifel an der Glaubwürdigkeit durch ein naheliegendes Eigeninteresse des Zeugen und durch seine Bekundungen im Rahmen der erstinstanzlichen Vernehmung aufdrängen, entfalten die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen insoweit keine Bindungswirkung. Auf entsprechende Rüge im Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht die Feststellungen durch erneute Vernehmung des Zeugen selbst vorzunehmen.

Kann das Berufungsgericht keine erneute Feststellung mehr treffen, weil das angebotene Hauptbeweismittel - Vernehmung des Belastungszeugen - aufgrund dauerhafter Vernehmungsunfähigkeit des Zeugen unerreichbar ist, geht dies zu Lasten der beweispflichtigen Partei. Es kann dann nicht ersatzweise doch wieder auf die unvollständigen, weil die Frage der Glaubwürdigkeit offen lassenden Feststellungen des Arbeitsgerichts zurückgegriffen werden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.890 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant