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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag ist intransparent
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei dem zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der CGZP, der DHV, der CGM, der BIGD, der ALEB und der medsonet am 15.03.2010 abgeschlossenen Manteltarifvertrag handelt es sich um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne.
Eine wirksame formularmäßige Bezugnahme auf einen mit mehreren Einzelgewerkschaften abgeschlossenen mehrgliedrigen, in einer Urkunde zusammengefassten Tarifvertrag setzt voraus, dass klargestellt ist, welcher der verschiedenen,
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RJanson, Rodenbach