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Sexuelle Belästigung = fristlose Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer, der weibliche Mitarbeiter massiv sexuell belästigt und berührt, so daß auch der Straftatbestand der Sexualbeleidigung erfüllt ist, kann fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.


ArbG Lübeck - Az: 1 Ca 2479/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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