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Sexuelle Belästigung = fristlose Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer, der weibliche Mitarbeiter massiv sexuell belästigt und berührt, so daß auch der Straftatbestand der Sexualbeleidigung erfüllt ist, kann fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.


ArbG Lübeck - Az: 1 Ca 2479/00

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