Ein Arbeitnehmer, der weibliche Mitarbeiter massiv sexuell belästigt und berührt, so daß auch der Straftatbestand der Sexualbeleidigung erfüllt ist, kann fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
ArbG Lübeck - Az: 1 Ca 2479/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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