Ein Arbeitnehmer, der weibliche Mitarbeiter massiv sexuell belästigt und berührt, so daß auch der Straftatbestand der Sexualbeleidigung erfüllt ist, kann fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
ArbG Lübeck - Az: 1 Ca 2479/00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


