Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.883 Anfragen

Streit um die Art der Durchführung von Betriebsversammlungen als Voll- oder Teilversammlungen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Streit um die Art der Durchführung von Betriebsversammlungen als Voll- oder Teilversammlungen handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 23 Abs. 3 S. 2 RVG.

Als Teilversammlungen sind Betriebsversammlungen nur dann durchzuführen, wenn wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden kann (§ 42 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Ob dies der Fall ist, hängt insbesondere von den organisatorisch-technischen Besonderheiten des Betriebs ab, nicht von wirtschaftlichen Interessen.


LAG Nürnberg, 01.06.2023 - Az: 2 Ta 49/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen