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Beginn der Rahmenfrist bei Gewährung von Arbeitslosengeld
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Beginn der Rahmenfrist nach § 143 Abs. 1 SGB III wird, soweit bereits
Arbeitslosengeld im Wege der Gleichwohlgewährung bewilligt worden ist, durch die persönliche Arbeitslosmeldung festgelegt, auch wenn das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis über den Eintritt der leistungsrechtlichen Arbeitslosigkeit hinaus fortbesteht.
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