Feiertagsausgleich für Beschäftigte in vollautomatisierten Glasbetrieben
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Auslegung von § 3 Ziff. 6 S. 3 TVvA ergibt einen Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Ausgleich für die Arbeit, die er am 2. Weihnachtfeiertag zu erbringen hatte.
Im Sinne der Regelung sind in vollautomatisch arbeitenden Betrieben, die Hohlglas bzw. optisches Rohglas erzeugen oder Glasfaser herstellen alle Arbeitnehmer, in den Produktionsprozess eingebunden, die in einem in der Anlage I aufgeführten Produktionsgang tätig sind und aus diesem Grunde trotz des grundsätzlich für besondere Feiertage bestehenden Produktionsverbots eingesetzt werden dürfen.
Die bezahlte Freizeit erhält der Arbeitnehmer entsprechend der hierzu abgeschlossenen Betriebsvereinbarung auf Wunsch als Abgeltung.
LAG München, 03.05.2023 - Az: 5 Sa 559/22
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.