Durchführung eines Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens nach dem SE-Beteiligungsgesetz
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei der arbeitnehmerlosen SE muss auch dann kein besonderes Verhandlungsgremium eingesetzt werden, wenn diese die Aufgabe als Komplementär einer KG mit mehr als 2.000 Beschäftigten übernimmt.
Dies gilt auch dann, wenn die SE eine Verwaltungs-GmbH als Komplementärin abgelöst hat, in der kein Aufsichtsrat eingerichtet war. Der Gesetzgeber hat eine dem § 4 I MitbestG vergleichbare Vorschrift für die SE nicht geschaffen.
Die in § 5 Abs. 1 SEBG geregelten 10%-Quoten implizieren zugleich eine Mindestzahl von zehn Arbeitnehmern. Wenn also eine SE nicht selbst mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht gemeinsam mit den „beteiligten Gesellschaften“ einschließlich der betroffenen Tochtergesellschaften mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, ist die Gründung einer SE beteiligungsfrei.
Ein Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren ist bei einer wirtschaftlichen Aktivierung allenfalls dann nachzuholen, wenn die SE selbst mit einem Unternehmen ausgestattet wird und die SE wenigstens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Der bloße Beitritt einer SE als Komplementärin zu einer Kommanditgesellschaft ist für die Auslösung des Erfordernisses eines Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens nicht ausreichend.
LAG Nürnberg, 01.09.2022 - Az: 3 TaBV 29/21
Nachfolgend: BAG - Az: 7 ABR 3/23 (anhängig)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...