Für die stillschweigende Verlängerung des Geschäftsführeranstellungsvertrags nach
§ 625 BGB ist eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene doppelte Schriftformklausel unerheblich.
Überweist der GmbH-Geschäftsführer einen sechsstelligen Betrag vom Gesellschafts- auf sein Privatkonto, stellt das auch dann einen wichtigen Grund zur Abberufung dar, wenn der Geschäftsführer mit der Überweisung einem vermeintlich rechtswidrigen Verhalten seines Mitgeschäftsführers zuvorkommen und das Vermögen der Gesellschaft schützen will.
Wird die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert, so muss sich die Gesellschaft so – aber auch nur so – behandeln lassen, als wäre die Gesellschafterversammlung mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden; das gilt auch in der zweigliedrigen Gesellschaft.