Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Verzugslohnanspruch nach einseitiger Freistellung durch den Arbeitgeber

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Grundsätzlich kann nur für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung von der Entbehrlichkeit eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer gemäß § 296 BGB ausgegangen werden.

Jedoch kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise auch dann entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt.

Dieser Umstand kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer gemäß § 294 BGB die Arbeitsleistung tatsächlich anbieten.

Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers i. S. d. § 295 BGB ist dann ausreichend, wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet den Arbeitnehmer zu einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen.

Streiten die Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, genügt ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers. Dieses kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses protestiert und/oder eine Bestandschutzklage einreicht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant