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Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar sind die Mindestzeiten für Ruhepausen gesetzlich geregelt, es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, unter Beachtung der Gewerbeordnung längere Ruhepausen anordnen. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher auch entsprechend bei der Bestimmung der Mindestdauer gesetzlicher Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen.


BAG, 16.12.2009 - Az: 5 AZR 157/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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