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Keine Befristung des Arbeitsvertrages nach Arbeitsbeginn!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses kann nur vor Aufnahme der Arbeit vereinbart werden. Eine nachträgliche Befristung ist unwirksam, sofern kein Sachgrund für die nachträgliche

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Jens Kotzur, Neuburg
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