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Vertrag zugunsten Dritter - Begünstigung durch „Gehaltserhöhung“ auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der zwischen Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlossene Übertragungsvertrag sah für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte. Die Auslegung dieses Vertrages ergab, dass die „Gehaltserhöhung“ als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den „bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis“ handelte.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der „Gehaltserhöhung“ auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus begehrte.


BAG, 09.12.2008 - Az: 3 AZR 431/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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