Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.883 Anfragen

Abmahnung muß konkret sein!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es berechtigt nicht grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer auf einer Betriebsversammlung an einer Änderung der Grundordnung Kritik übt. Dies stellt keine Verletzung der Treuepflicht dar - vielmehr muß eine Auseinandersetzung mit arbeitgeberseitigen Entscheidungen in Betriebsversammlungen stets möglich sein.
Einer Kündigung des Arbeitgebers muß eine Abmahnung vorausgehen, die das Fehlverhalten genau aufzeigt. Eine pauschale und schlagwortartige Beschreibung genügt nicht.


ArbG Würzburg, 07.11.2007 - Az: 9 Ca 986/07 S

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant