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Rentenversicherung: Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit für eine Erwerbsminderungsrente ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung ua wegen eines
Arbeitsunfalls eingetreten ist.
Aus der Formulierung „wegen“ in § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4 SGB VI folgt, dass die verminderte Erwerbsfähigkeit des Versicherten ursächlich auf dem schädigenden Tatbestand beruhen muss. Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang ist auch im Rentenversicherungsrecht nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilen.
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