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Chefarzt mit Personalverantwortung als leitender Angestellter?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erstreckt sich die Personalverantwortung des Chefarztes einer Station lediglich auf einen Oberarzt und drei Assistenzärzte eines Krankenhauses, das insgesamt rund 600 Arbeitnehmer beschäftigt, so ist er kein leitender Angestellter. Diese Annahme gilt zumindest in dem Fall, daß es sich bei dem auf der Station beschäftigten ärztlichen Personal im Vergleich zu den anderen in der Klinik beschäftigten Ärzten nicht um einen qualitativ bedeutsamen Kreis von Arbeitnehmern handelt und sich die Station zudem weder in ihrer Größe noch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung von anderen Stationen wesentlich abhebt.
Auf die Bezeichnung der Tätigkeit im Dienstvertrag kommt es nicht an.


BAG, 10.10.2007 - Az: 7 ABR 61/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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