Ist ein im Bereich "Beschäftigung" angestellter Arbeitnehmer seit sieben Jahren im Altenheim beschäftigt, ohne daß je die Anweisung, Bewohner auf die Toilette zu begleiten, an ihn gestellt wurde, so liegt ausnahmsweise eine Überschreitung des Direktionsrechts vor.
ArbG Ludwigshafen, 14.09.2006 - Az: 4 Ca 1282/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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