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Arbeitnehmerbürgschaft unwirksam

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Belastet eine durch Formularvertrag erklärte Bankbürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers aus Materiallieferungen den Arbeitnehmer unzumutbar, so ist die Bürgschaft unwirksam.
Übernimmt der Arbeitnehmer die Bürgschaft nur aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust und steht die Bürgschaftssumme in krassem Mißverhältnis zu den eigenen Einkünften oder den Vorteilen aus der Bürgschaft, so kann eine unzumutbare Belastung insbesondere anzunehmen sein.


OLG Zweibrücken, 14.04.2005 - Az: 4 U 132/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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