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Gerichtliche Überprüfung einer innerbetrieblichen Beurteilung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Erteilung einer jährlichen „Performance Beurteilung“ gelten nicht die gleichen Grundsätze wie für die Erteilung eines Arbeitszeugnisses gemäß § 109 Abs. 1 GewO. Eine solche Beurteilung dient in der Regel einem innerbetrieblichen Zweck.

Der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist nur der Beurteilungsvorgang als solcher. Der dem Arbeitgeber zustehende Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn die Beurteilung auf sachfremde Erwägungen gestützt wird oder allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe außer Acht gelassen wurden.


LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2021 - Az: 5 Sa 149/21

ECLI:DE:LARBGSH:2021:1209.5SA149.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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