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Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags zur Heilung einer vorherigen, unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine
Allgemeinverbindlicherklärung eines
Tarifvertrags, die zur Heilung einer vorherigen, unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärung desselben Tarifvertrags erlassen wird, setzt mangels eines gesetzlichen Heilungsverfahrens für ihre Wirksamkeit grundsätzlich voraus, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt ihres Erlasses ebenso gegeben sind wie die Einhaltung der erforderlichen Verfahrensschritte. Der Rückgriff auf Teile des vorherigen Verfahrens scheidet regelmäßig aus.
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