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Kassiererin ist keine Putzfrau!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Es besteht keine Verpflichtung einer Kassiererin, auf Verlangen eines Vorgesetzten hin an ihrem Arbeitsplatz zu putzen.

Entsprechende Weisungen sind zu unterlassen, da das Weisungs- und Direktionsrecht nur arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten (Kassieren) umfasst.

Ein anderes würde somit nur dann gelten, wenn eine entsprechende Tätigkeit ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommen worden wäre.


ArbG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - Az: 7 Ca 1692/09

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