Ein befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses (Geschäftsführer-Anstellungsvertrags) steht der Wirksamkeit einer solchen Kündigung - selbst wenn sie während der Zeit der Befristung ausgesprochen wird - nicht entgegen, wenn die Kündigungsfrist erst nach Ende der Befristung abläuft.
OLG Nürnberg, 30.03.2022 - Az: 12 U 3303/19
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