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Für Gesellenstück zahlen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Erstattungspflicht nicht ausdrücklich vereinbart, so ist ein Auszubildender nicht verpflichtet, dem Ausbildungsbetrieb die Kosten für bereitgestelltes und für das Gesellenstück notwendiges Material zu erstatten.


LG Cottbus - Az: 1 S 300/02

Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosMartin Becker

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ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard