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Für Gesellenstück zahlen?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde eine Erstattungspflicht nicht ausdrücklich vereinbart, so ist ein Auszubildender nicht verpflichtet, dem Ausbildungsbetrieb die Kosten für bereitgestelltes und für das Gesellenstück notwendiges Material zu erstatten.
LG Cottbus - Az: 1 S 300/02
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