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Elternzeit vorzeitig beenden?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Noch während der laufenden 3-jährigen Elternzeit kann ein Arbeitnehmer keine Teilzeitstelle verlangen. Der personelle Handlungsfreiraum des Arbeitgebers darf nicht durch den vorzeitigen Abbruch der Elternzeit eingeschränkt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 5 Ca 8043/03
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