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Lohnzahlungen sind nur bei klaren Arbeitsverträgen Betriebsausgaben

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Finanzverwaltung erkennt nur dann Lohnzahlungen als Betriebsausgaben an, wenn die den Zahlungen zugrunde liegenden Arbeitsverträge klar und eindeutig sind. Insbesondere b ei Vereinbarungen mit nahen Angehörigen ist hierauf zu achten. Derartige Verträge müssen denen zwischen Fremden üblichen entsprechen.
Hierzu gehört die Vereinbarung einer Probezeit sowie eine Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung. Fehlen diese Angaben, so wird der Betriebsausgabenabzug nicht anerkannt.


FG Saarland - Az: 2 V 289/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn